Giftstoffe in Babywindeln: NGOs fordern EU-Kommission zum Handeln auf

Im Dezember 2020 hatte die französische Behörde für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitssicherheit (ANSES) einen Vorschlag zum Verbot bestimmter Chemikalien in Kinderwindeln vorgelegt. Die von der Beschränkung betroffenen Chemikalien sind Formaldehyde, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle (PCB). Formaldehyde und PAK sind nachweislich krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Chemikalien (die in den EU-Rechtsvorschriften über Verpackung und Kennzeichnung [CLP] als solche gekennzeichnet sind). Darüber hinaus sind Dioxine, Furane und PCB nicht nur persistente organische Schadstoffe (POP), sondern haben auch endokrine Wirkungen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Chemikalien nicht in Produkten für unsere Kleinen enthalten sein sollten!

Trotzdem finden sich diese gefährlichen Stoffe in den Windeln wieder. Der Grund: Die Materialen für den Flaum von Windeln werden hauptsächlich aus den USA importiert und mit einem Bleichverfahren behandelt, für den es in den USA keine regulierenden Vorschriften gibt. Wenn sie mit Urin in Berührung kommen, können diese Gefahrenstoffe auf die Haut unserer Kleinen übergehen.

Die Stellungnahme der ECHA missachtet das Vorsorgeprinzip

Dennoch gaben die Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in zwei Entscheidungen eine ablehnende Stellungnahme zu dem Verbotsvorschlag ab. Sowohl der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) als auch der Ausschuss für sozioökonomische Bewertung (SEAC) erklärten, dass die Kommission dem Vorschlag keine Rechtsvorschriften folgen lassen solle.

Auch wenn die Ausschüsse der ECHA die schädlichen Auswirkungen dieser Chemikalien anerkennen, haben sie die unabhängigen wissenschaftlichen Daten, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden, nicht berücksichtigt und sich stattdessen auf die industriellen Versuche gestützt. Letztere berücksichtigen nicht die Besonderheit der Verwendung: die ganztägige Verwendung bei Säuglingen im Alter von 0 bis 36 Monaten.

Die EU-Kommission muss handeln

Die Nichtregierungsorganisationen HEAL, EEB, ZeroWaste und ClientEarth haben beschlossen, die Europäische Kommission zum Handeln in Bezug auf den Verbotsvorschlag aufzufordern. Solange es keine Risiken für diese Art von Exposition gibt, sollten diese Chemikalien in diesen Produkten nicht enthalten sein. Außerdem gibt es offensichtlich andere Verfahren, bei denen diese Chemikalien nicht verwendet werden. Giftfreie Verbraucher*innenprodukte, insbesondere für Kinder, stehen im Einklang mit der “Strategie für nachhaltige Chemikalien” der EU-Kommission. WECF unterstützt diese Initiative. Nur eine strenge Beschränkung dieser Chemikalien kann die Gesundheit und die Umwelt vor diesen Gefahren schützen.

 

Weitere Infos

HEAL PM vom Dezember 2021 auf Englisch

PM als PDF auf Deutsch