Energiegemeinschaften: Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage in Europa

Im Rahmen unseres POWER-Projekts organisierten wir im April ein Webinar über die Rechte zur Erzeugung, zum Handel, zum Verkauf, zur Lagerung und zum Besitz erneuerbarer Energien in ganz Europa und sprachen mit unseren Partner*innen aus verschiedenen Ländern über die dortige Lage.

 

In einigen europäischen Ländern, wie Deutschland und Dänemark, waren und sind Bürgerenergieprojekte eine treibende Kraft für die Energiewende. Diese Erfolgsgeschichte fordert eine weitere Ausbreitung der Energiegemeinschaften in ganz Europa, damit wir endlich den Übergang zu 100% erneuerbarer Energie erreichen und der Klimakrise erfolgreich entgegenwirken können.

Die gute Nachricht ist, dass dies Realität werden kann, wenn die EU-Richtlinien des Pakets ‘Saubere Energie für alle Europäer*innen’ in nationales Recht umgesetzt werden. Zwei Richtlinien spielen eine wichtige Rolle: die Richtlinie über erneuerbare Energien (RED II) und die Strommarktrichtlinie (EMD). Beide stellen die Verbraucher*innen in den Mittelpunkt der Energiewende. Während sich RED II auf das Recht der Bürger*innen konzentriert, erneuerbare Energien zu produzieren, sorgt EMD für mehr Transparenz bei den Stromrechnungen und ermöglicht es den Energieverbraucher*innen, sich aktiv, einzeln oder über Gemeinden auf allen Märkten zu beteiligen. Sie können Strom entweder erzeugen und ihn dann verbrauchen, teilen oder verkaufen oder durch Bereitstellung von Speicherdiensten verfügbar machen. Dies ist bahnbrechend für die dezentrale Energiewende, da es das erste Mal ist, dass Rechte und Pflichten von Bürger*innen, Prosument*innen und Energiegemeinschaften von der Europäischen Kommission reguliert werden und in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Aber wie ist die aktuelle Situation für das neue Regelwerk in Deutschland, Dänemark, Polen und der Türkei?

 

Deutschland
Energiegenossenschaften haben hierzulande maßgeblich zur Umstellung auf erneuerbare Energien beigetragen. Das Gesetzes über erneuerbare Energiequellen (EEG), das Einspeisetarife zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energie vorsah, hat vermutlich grundlegend dazu beigetragen. Auf dessen Grundlage installierten viele Bürger*innen PV-Module auf ihren Dächern oder gründeten Energiegenossenschaften.

Derzeit gibt es ca. 870 Bürgerenergiegenossenschaften in Deutschland mit über 180.000 Mitgliedern. Die Zahl der neuen Energiegenossenschaften stagnierte jedoch. Der Peer-to-Peer-Energiehandel, die Definitionen für Gemeinschaften für erneuerbare Energien oder sogar neue Modelle wie Mieter*innenmodelle, stehen immer noch vor vielen Herausforderungen. Unzumutbarer bürokratischer Aufwand und der Grad an wirtschaftlicher Realisierbarkeit können keine großen Fortschritte verzeichnen. Die europäischen Richtlinien wurden im deutschen Recht nicht angepasst, bringen aber der dezentralen Energiegemeinschaft neue Hoffnung.

Dänemark
Auch Dänemark hat eine Geschichte von Genossenschaften, insbesondere im Heizungssektor. 64% aller dänischen Heizungen werden über Fernwärmesysteme geliefert, die 350 Verbrauchergenossenschaften und 50 größeren gemeinnützigen Unternehmen in kommunalem Besitz gehören. Es gab auch einen Durchbruch bei der Windenergie, mit einer Erhöhung der Kapazitäten von 5 MW im Jahr 1985 auf 840 MW im Jahr 1998. Grund dafür waren Einspeisetarife von 85% des Verbraucherpreises für Genossenschaften und fairen Verbindungskosten. Inzwischen müssen nur noch 20% der Anteile an landgestützten Windprojekten in den Händen der lokalen Bevölkerung sein, was teilweise zu verstärkten Protesten gegen Windkraftanlagen führt.

Während die Entwicklungen in der Vergangenheit fruchtbar waren, bleibt die aktuelle Situation herausfordernd. RED und EMD werden jedoch nach öffentlicher Konsultation Mitte 2020 verabschiedet und werden voraussichtlich neues Saatgut für saubere Energie pflanzen.

Polen
Obwohl es in Polen keine Energiegenossenschaften gibt, nahmen die Mikroinstallationen von PV-Modulen im Jahr 2019 um rund 200% zu. Dies ist auf neue staatliche Instrumente wie Steuerabzüge und direkte Subventionen für Mikroinstallationen, sowie auf den Anstieg der Kohlepreise zurückzuführen. Im vergangenen Jahr wurde zwar ein neues Genossenschaftsgesetz verabschiedet, aber es enthält strenge Regeln. So sind beispielsweise nur ländliche Gebiete mit insgesamt drei Gemeinden förderfähig.

Doch trotz anhaltender Hindernisse wächst das Interesse an kommunaler Energie und die neuen Richtlinien für erneuerbare Energien dürften dazu beitragen, dezentrale Energieinitiativen voranzutreiben. Dies könnte auch einen Schub für die Windenergie bedeuten, die größte erneuerbare Energiequelle in Polen. Deren Produktionszahlen bleiben seit 2016 leider unverändert, da neue Vorschriften zum Abstand zwischen Häusern und Windkraftanlagen in krafttraten.

Türkei
Im Jahr 2014 wurde das Konzept der kommunalen Energie erstmals in das türkische Recht aufgenommen. 2016 wurden einige neue Ergänzungen zur Regelung des Rechts auf Energieerzeugung hinzugefügt. Unmittelbar nach dieser Änderung wurden 10 Energiegenossenschaften gegründet. Im Jahr 2019 wurde das Gesetz jedoch geändert – ein ‘gemeinsamer Zähler’ wurde eingeführt und die Installation von Solarkraftwerken verboten. Doch da Genossenschaftsmitglieder oft an verschiedenen Orten leben, sind gemeinsame Schalter unmöglich umzusetzen.

Während es derzeit 50 Energiegenossenschaften in der Türkei gibt, haben nur vier von ihnen ihre Genehmigung erhalten und ihre Installation durchgeführt, bevor das Gesetz 2019 geändert wurde. Das bedeutet, dass nur diese vier momentan Energie produzieren. Weitere acht Energiegenossenschaften sind dabei, Solarkraftwerke zu errichten. Die verbleibenden Genossenschaften hängen in einer gesetzlichen Warteschleife und bemühen sich, gegen die Verordnung anzukämpfen, die die Errichtung lokaler erneuerbarer Kraftwerke auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen verhindert und setzen sich für eine erleichterte Zuweisung von nicht-landwirtschaftlichen öffentlichen Flächen an Genossenschaften für Erneuerbare Energie Projekte.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für die inspirierende Auseinandersetzung. Stay engaged!

 

Materialien

 

Dieses Webinar wurde mit unseren Partnern INFORSE Europe, Społeczny Instytut Ekologiczny und Troya Çevre Derneği aus dem Projekt POWER durchgeführt und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission im Rahmen des Erasmus+ gefördert.