Die neue EU-Entwaldungsverordnung tritt heute in kraft

Gemeinsam mit anderen rund 150 NGOs erinnern wir heute sämtliche EU-Regierungen daran, welche nächsten Schritte sie einleiten müssen, um die neue EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen.

Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (engl. EU Regulation on deforestation-free products), die so genannte EU-Entwaldungsverordnung, tritt heute in kraft. Mit dieser bahnbrechenden Rechtsvorschrift soll die durch den EU-Verbrauch verursachte weltweite Entwaldung und Waldschädigung bekämpft werden. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle 27 EU-Mitgliedstaaten die Verordnung ordnungsgemäß, gründlich und konsequent umsetzen und durchsetzen. Damit die Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, müssen diese jetzt adäquate Maßnahmen ergreifen. In diesem gemeinsamen Brief von 150 NGOs werden diese Maßnahmen konkret beschrieben >>

Die EU-Entwaldungsverordnung braucht zuständige Behörden

Zuallererst müssen bis zum 30. Dezember 2023 eine oder mehrere “zuständige Behörden” benannt werden, die für die Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich sind. Diese Behörden müssen über “angemessene Befugnisse, funktionale Unabhängigkeit und die erforderlichen Ressourcen” verfügen, um ihre Aufgaben im Rahmen der Verordnung ordnungsgemäß zu erfüllen.

In eineinhalb Jahren wird die Verordnung für die Wirtschaft verbindlich

Innerhalb von 18 Monaten, wenn die Verordnung für die Wirtschaftsakteur*innen verbindlich wird, müssen die Länder außerdem sicherstellen, dass ihre nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung ermöglichen.

Die rechtlichen Verpflichtung der Länder, mit der Umsetzung und Vorbereitung der Durchsetzung der neuen EU-Entwaldungsverordnung, beginnen heute. Wir zählen darauf, dass sämtliche Länder die notwendigen Schritte unternehmen werden, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass die Ziele der Verordnung erreicht werden.

NGO-Brief mit Maßnahmenforderungen (EN) >>

 

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