Was geschah bei der gemeinsamen Konferenz der Vertragsparteien (COP) der UN-Konventionen von Basel, Rotterdam und Stockholm (BRS)?

17. Juni 2022

Ergebnisse, die Hoffnung machen und Aspekte, die nach Verbesserung rufen

Zum Abschluss der zweiwöchigen Verhandlungen der gemeinsamen Konferenz der Vertragsparteien (COP) der UN-Konventionen von Basel, Rotterdam und Stockholm (BRS) über den Umgang mit gefährlichen Chemikalien wurden in Genf einige bemerkenswerte Entscheidungen getroffen.

Wir von WECF haben gemeinsam mit NGOs aus der ganzen Welt an der Konferenz teilgenommen und Aspekte der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen getragen.

Was kam bei den Verhandlungen heraus? Einige wichtige Ergebnisse

PFHxS (Per- und polyflourierten Alkylsubstanzen, PFAS, die „Ewigkeits-Chemikalien“)

PFHxS war für die Aufnahme in die Liste vorgeschlagen. Die COP beschloss, diese Chemikalie in Anlage A aufzunehmen, damit sie weltweit beseitigt werden kann, und zwar ohne jegliche Ausnahmen.

Unsere Bewertung: PFHxS wurde oft als bedauerlicher Ersatz für das bereits verbotene PFOS in einer Vielzahl von Anwendungen genutzt, unter anderem in Konsumgütern, Feuerlöschschaum und Textilien. Dies zeigt deutlich, warum PFAS als Klasse und nicht einzeln geregelt werden müssen, damit nicht eine schädliche Chemikalie durch eine andere schädliche ersetzt wird.

DDT – Insektizid

18 Vertragsparteien sind derzeit immer noch für die Verwendung von DDT registriert. Diese wurden aufgefordert, ihren Bedarf für die weitere Verwendung es Insektizids zu überprüfen. Außerdem wurde ein intersessionaler Konsultationsprozess über einen möglichen Ausstiegsplan mit den Vertragsparteien vereinbart, die ab dem 1. Januar 2023 im DDT-Register aufgeführt sind.

PCB – Polychlornierte Biphenyle (u.a. Flammschutzmittel, Weichmacher z.B. in Kabeln oder Generatoren)

Unter Hinweis auf das Ziel, die Verwendung von PCB bis 2025 einzustellen und PCB-Lagerbestände und PCB-kontaminierte Geräte bis 2028 zu vernichten, forderte die COP die Vertragsparteien auf, stärker auf dieses Ziel hinzuarbeiten.

 

Wie belastend viele der so genannten POPs (Persistent Organic Pollutants), die unter der Stockholm Konvention verhandelt werden, vor allem auch für Frauen sind, zeigen unser Film What Gender has got to do with Chemicals und die WECF Scoping Studies zu BRS-Konventionen in Bolivien und Kirgistan.

Neue Kontrollen für Elektroschrott

In Anhang II wurde ein neuer Eintrag (Y49) für nicht gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) geschaffen. Dies ergänzt die bereits bestehenden Einträge für gefährliche Elektro- und Elektronikabfälle und bedeutet, dass für alle Elektro- und Elektronikabfälle die vorherige Zustimmung der einführenden Vertragspartei erforderlich ist, bevor eine Ausfuhr genehmigt wird.

Unsere Bewertung: Die Ausfuhr von Elektroschrott in Entwicklungsländer führt zu einer starken Verschmutzung der Umwelt, zur Vergiftung der Lebensmittel lokaler Gemeinschaften und zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Die Entscheidung geht in die richtige Richtung,  jedoch bleibt für die Ausfuhr von Elektroschrott unter dem Deckmantel der Reparatur ein Schlupfloch, weshalb Exporte gebrauchter Elektronikgeräte im Rahmen des Basler Übereinkommens beschränken sein müssen.

Darüber hinaus wurden drei technische Leitlinien für die umweltverträgliche Bewirtschaftung verschiedener Arten von Abfällen angenommen:

  1. Zur Verbrennung an Land.
  2. Zu speziell angelegte Abfalldeponien.
  3. Zu Abfällen, die aus Quecksilber oder Quecksilberverbindungen bestehen, diese enthalten oder damit kontaminiert sind.

Unsere Bewertung: Die POP-Abfallleitlinien enthalten die so genannten „niedrigen POP-Werte“, die bestimmen, ob POP-kontaminierte Abfälle als POP-Abfälle eingestuft werden und eine besondere Behandlung erfordern. Für einige POPs gibt es vorläufige Werte in Klammern, die einen höheren und einen niedrigeren Wert enthalten. Leider konnte sich die COP nicht auf die gesundheitsschonenderen Grenzwerte einigen, und die Werte bleiben bis zur nächsten COP im Jahr 2023 in Klammern.

Plastikabfälle

Bei den Verhandlungen wurde ein vorläufiger Entwurfstext der aktualisierten Leitlinien für Kunststoffabfälle erörtert. Er enthielt zwar wichtige Formulierungen zu toxischen Chemikalien in Kunststoffen, aber auch mehrere Abschnitte mit nicht belegten Behauptungen, z.B. zum chemischen Recycling und zur Recyclingfähigkeit von Fluorpolymeren.

Unsere Bewertung: Das Ziel des NGO Netzwerkes, den Bericht zur weiteren Bearbeitung bis zur nächsten COP zurückzuschicken, wurde erreicht, und der Abschnitt über chemisches Recycling wurde in Klammern gesetzt.

Im Rahmen der Rotterdamer Konvention wurden Decabromdiphenylether und Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und mit PFOA verwandte Verbindungen in Anhang III aufgenomen. Dies bedeutet, dass für den internationalen Handel mit diesen Stoffen die vorherige Zustimmung der einführenden Vertragspartei nach Inkenntnissetzung erforderlich ist.

Unsere Bewertung: Zwei neue Einträge wurden zwar angenommen, aber einige Länder wie Russland blockierten weiterhin die Aufnahme von Chrysotil-Asbest in die Rotterdam-Konvention;  auch Indien weigerte sich, Paraquat – ein hochgefährliches Herbizid – aufzunehmen. Ebenso wurde die Aufnahme von Acetochlor, Carbosulfan, Fenthion in die Liste abgelehnt.

Gender Aktions Plan

Wichtig für uns von WECF bei dieser COP war vor allem auch, dass die Gleichberechtigung aller Geschlechter und die Einbeziehung von Frauen* als eine Gruppe, die besonders stark von den negativen Auswirkungen giftiger Chemikalien und Abfälle betroffen ist, durch eine konsequente Umsetzung des Gender-Aktions-Plans mehr Aufmerksamkeit bekommt. Dazu haben wir mit einer entsprechenden Intervention, einem Side Event und in Gesprächen mit den Stakeholdern beigetragen. Mitgliedstaaten wie Großbritannien und Mexiko betonten bei Ihren Interventionen die Wichtigkeit des Gender Aktionsplans.

Die Belastung durch giftige Chemikalien aus verschiedenen Quellen schädigt die Gesundheit von Frauen, einschließlich der reproduktiven Gesundheit – überall auf der Welt. Wir können dies nicht als normale Nebenwirkung des Lebens akzeptieren.

Johanna Hausmann – Intervention zum Thema Gender @ BRS CoP, 8. Juni 2022

Geschlechtsspezifische Maßnahmen in der Agenda der BRS-Konventionen sind entscheidend!

Gemeinsam mit Kolleg*innen unseres NGO-Netzwerks haben wir ein Side-Event zum Thema „Integration der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Führungsrolle von Frauen in die Chemikalien- und Abfallpolitik und -programme in Afrika“ organisiert. Fallstudien aus Kenia (Griffins Ochieng von CEJAD Kenya) und Tunesien (Semia Gharbi von AEEFG Tunisia) wurden vorgestellt. Die Pre-View in Ausschnitte aus den Dokumentarfilmen zu den Studien, bot einen ersten Einblick in den Film, der demnächst veröffentlicht wird.

Den gesamten Bericht über unser Side-Event steht auf der internationalen Webseite zum Nachlesen bereit.

“WECF und die internationale NGO Gemeinschaft bringen die Perspektive der Zivilgesellschaft in das Treffen der Mitgliedstatten der BRS-Konventionen ein. Diese sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor toxischen Abfällen, persistenten organischen Schadstoffen (POPs), wie Pestiziden, und Industriechemikalien schützen, insbesondere sensible Gruppen wie Frauen, Kinder, Indigene und Arbeiter*innen. Dennoch stellen die Regierungen unter Einfluss mächtiger Industrievertreter*innen oft Wirtschaftsinteressen über die Gesundheit und das Wohlergehen des Planeten und seiner Bewohner*innen. Gerade deshalb ist die Teilhabe der NGOs unerlässlich und muss gewährleistet sein.“

Johanna Hausmann, Senior Policy Advisor für WECF

 

Foto im Header: BRS COPs © ENB

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