Ausschluss der Zivilgesellschaft: Vertragsstaaten der Basel, Rotterdam un Stockholm Konvention tagen

Regulierung und Verbot gefährlicher Chemikalien – die Teilnahme der Zivilgesellschaft an politischen Prozessen darf nicht in Frage gestellt werden

Ein Eröffnungstag mit offenem Plenum, ein Schlusstag mit offenem Plenum. Dazwischen: Arbeitsgruppen ohne Zugang der Zivilgesellschaft. Wo das zu beobachten war? Beim ersten Teil der Konferenz der Vertragsstaaten (CoP – Confernence of the Parties) der Basel, Rotterdam, Stockholm Konventionen (BRS), der vom 26. bis zum 30. Juli 2021 pandemiebedingt online stattfand. Wir von WECF haben als NGO Beobachter*innen daran teilgenommen.

Auch im Rahmen der BRS CoPs waren sich die Teilnehmer*innen einig, dass neben der Klima- und Biodiversitätskrise die Verschmutzung durch Chemikalien die dritte planetarische Krise ist. Das Basler, das Rotterdamer und das Stockholmer Übereinkommen sind multilaterale Umweltabkommen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien und Abfällen zu schützen. Auf der Agenda standen Punkte wie Finanzen und das Arbeitsprogramm, die für die Aufrechterhaltung der Aktivitäten der Konventionen bis zum zweiten Teil des CoPs nötig sind. Der zweite Teil wird im Juni 2023 stattfinden.

Auf der Konferenz wurde festgestellt, dass der Finanzierungsmechanismus überprüft werden muss, da wegen der konstanten Aufnahme neuer Chemikalien in das Übereinkommen dieser unzureichend werden könnte. Außerdem wurde die Amtszeit von Mitgliedern verschiedener Ausschüsse verlängert und der Ort zum persönlichen Treffen zum zweiten Teil der Konferenz vom 6. bis 17. Juni 2022 in Genf festgelegt. Ein persönliches Treffen wurde gewünscht, wenn es die Pandemie zulässt.

IPEN (International Pollutants Elimination Network), bei dem auch WECF vertreten ist, betonte beim Thema Finanzen, dass die Industrie stärker in Verantwortung genommen werden muss, um die notwendigen Mittel für die Beseitigung der von ihnen verursachten Schäden bereitzustellen.

Höchst bedenklich: der Ausschluss der Zivilgesellschaft

Problematisch waren häufig auftretende technische Schwierigkeiten, die eine gleichberechtigte Teilnahme aller Stakeholder*innen erschwerte. Im höchsten Maße bedenklich war allerdings die sehr beschränkte Möglichkeit für “Observer” sich einzubringen oder zu intervenieren; die Hürde bestand vor allem für Vertreter*innen der Zivilgesellschaft. Eine aktivere Teilnahme oder eine Teilnahme überhaupt war nur bei den Side-Events möglich.

Wir werden uns gemeinsam mit unseren Kolleg*innen unseres NGO Netzwerkes dafür einsetzen, dass im Rahmen des zweiten Teils der BRS Konferenz die Teilnahme der Zivilgesellschaft nicht in Frage gestellt, sondern stattdessen gefördert wird.

Im Zusammenhang zu den BRS Konventionen steht auch der Strategische Ansatz zum Internationalen Chemikalienmanagement (SAICM). Dieser hat die Aufgabe, die Abkommen und andere Ansätze und Programme im Chemikaliensektor mit seinem weiteren und übergreifenden Ansatz zu unterstützen und zu ergänzen. Denn die genannten Konventionen (BRS) und die Minamata Konvention regeln nur einen Bruchteil der schädlichen Chemikalien, die weltweit angewendet werden. Weitere Details und Hintergrundinformationen zu diesem Thema sind auf unserem SAICM Blog zu finden.

 

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