Unsere WECF Chemikalienexpertin Johanna Hausmann im Interview mit der SZ – Kann man sich vor Mikroplastik schützen?

“Die (Mikroplastik-)Partikel verteilen sich mit Wind- und

Meeresströmungen und wurden daher schon überall gefunden, selbst

in den entlegensten Plätzen der Erde – von den Tiefseegräben der

Meere bis hin zum ewigen Eis der Antarktis und den Gipfeln des

Himalaya. Auch in Wolken wurde Mikroplastik nachgewiesen.”

Johanna Hausmann, WECF

Mikroplastik und die daran anhaftenden oder darin enthaltenen Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen. Flüssig, halbfest, und besonders auch in fester Form als Plastikpartikel finden sich Kunststoffe in unseren Böden, unseren Gewässern und unserer Atemluft. In Form von Mikro- (<5mm) bzw. Nanoplastik (<1000nm) sammelt es sich in Pflanzen, Tieren und Ökosystemen. Der Mensch nimmt nach einer Studie des WWF fünf Gramm Mikroplastik wöchentlich zu sich, das entspricht die Menge einer Kreditkarte pro Woche. Auch wenn die von Mikroplastik ausgehende Gefahr für Umwelt und Gesundheit mittlerweile größere Aufmerksamkeit findet, sind Aufklärung und vor allem Regulationen nach wie nur unzureichend vorhanden.

Unsere Chemikalienexpertin Johanna Hausmann hat gemeinsam mit Kerstin Effers von der Verbraucher*innenzentrale NRW und Biologie Professor Martin Wagner für die Süddeutsche Zeitung ein Interview zum Thema Mikroplastik geben. Unter dem Titel »Kann man sich vor Mikroplastik schützen?« erklären die Expert*innen, wie wir die Belastung durch Mikroplastik reduzieren können.

Was es braucht sind weitreichende Regulierungen

Im Oktober 2023 hat die Europäische Union neue Vorschriften erlassen, um die Verwendung von Mikroplastik in verschiedenen Produkten zu reduzieren. Besonders betroffen sind sogenannte „Microbeads“ – winzige Kunststoffpartikel, die häufig in Peelings, Reinigungsmitteln und Polierprodukten enthalten sind. Diese dürfen künftig nicht mehr eingesetzt werden.

Das Verbot erstreckt sich auch auf viele andere Produkte, allerdings gibt es für bestimmte Kosmetika, wie Lippenstifte und Make-up, großzügige Übergangsfristen. In einigen Fällen bleiben diese Stoffe sogar bis 2035 erlaubt. Wichtig zu wissen: Die Regelung betrifft ausschließlich feste Mikroplastikpartikel – flüssige oder gelartige Kunststoffe sind von dem Verbot nicht betroffen.

Es gibt jedoch auch Wege, sich individuell vor Mikroplastik zu schützen, wie beispielsweise der Verzicht auf in Plastik verpacktes Obst und Gemüse oder die Nutzung von Kleidung aus Naturfasern und wiederverwendbaren Trinkflaschen und Brotdosen aus plastikfreien Alternativen.


Johanna Hausmann, Consultant für Gender- und Chemikalienpolitik bei WECF

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