Rechte von Umweltaktivist*innen schützen! – Wir berichten vom siebten Treffen der Vertragsstaaten der Aarhus Konvention 

Vom 18. bis 21. Oktober 2021 fand das siebte Treffen der Vertragsparteien der Aarhus Konvention (der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen), dem internationalen Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, in Genf statt. Unsere Gender Expertin Anke Stock nahm von Montag bis Mittwoch als Teil der zivilgesellschaftlichen Beobachter*innen unter dem Dach des European EcoForums an den Verhandlungen teil. 

Zentraler Gegenstand der Verhandlungen war u.a. die Annahme eines beschleunigten Verfahrens, dem sog. Rapid Response Mechanisms (RRM), bei Verletzungen des Rechts auf Freiheit und Schutz vor Strafverfolgung aus Artikel 3 Absatz 8 der Aarhus Konvention durch die 46 Vertragsparteien. Hierzu soll ein*e spezielle*r Berichterstatter*in eingesetzt werden. Zukünftig soll es dadurch ermöglicht werden, auf Verletzungen des Artikel 3 Absatz 8 schneller und in einem möglichst frühen Stadium zu reagieren.  

Grund für die Einführung eines beschleunigten Verfahrens ist die zunehmende Zahl an staatlicher Verfolgung und Sanktionierung von Umweltschützer*innen und NROs seitens verschiedener Konventionsstaaten. In diesem Zusammenhang erregte Belarus, ebenfalls Vertragspartei der Aarhus Konvention, bereits im Vorfeld des siebten Treffens der Vertragsparteien besonderes Aufsehen. Verbote, Inhaftierungen und Entführungen – in den vergangenen Monaten häuften sich die Berichte über das harte Vorgehen des belarussischen Diktators Alexander Lukaschenko gegen die Zivilgesellschaft, auch gegen Umweltschützer*innen.  

In diese Reihe von Vorfällen reihte sich die Liquidierung der NRO Ecohome, eine der größten belarussischen Vereinigungen, die sich gegen Atomkraft einsetzen, durch Urteil des Obersten Gerichtshofs in Belarus am 31. August 2021 ein. Dies führte zu einem Urteil (Feststellung) gegen Belarus (ACCC/S/2015/2) durch das Compliance Committee der Aarhus Konvention, einem Beschwerdemechanismus für die Öffentlichkeit, der ihre effektive Umsetzung überwacht.  Im Rahmen des Vertragsstaatentreffens sollte diese Feststellung gegen Belarus angenommen werden, wogegen sich Belarus wehrte.  

Dies veranlasste die Mitgliedstaaten erstmalig Sanktionen im Rahmen von Einschränkungen der Rechte der Vertragsparteien der Aarhus Konvention gegen einen Vertragsstaat auszusprechen. Die Suspendierung der Rechte soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten, sofern Belarus nicht die Liquidierung der Ecohome wieder vollständig rückgängig macht.

Vor diesem Hintergrund erschwerten die Vertreter*innen der belarussischen Regierung ebenfalls die Verhandlungen über die Annahme des neuen beschleunigten Verfahrens unter Artikel 3 Absatz 8. Obwohl am letzten Tag des Treffens noch eine Einigung über die Annahme des Verfahrens erzielt werden konnte, behielt sich Belarus vor, den*die von der Konventionsstaaten einzusetzende*n speziellen Berichterstatter*in ggf. nicht anerkennen zu wollen, wenn diese*r nicht durch eine Konsensentscheidung bestimmt werden könne. 

Eine weitere Veränderung ergab sich mit der Wahl von Summer Kern vom European ECO Forum als neue Beobachterin im Büro der Aarhus Konvention vertretend für die Zivilgesellschaft. Zuvor wurde diese Position von Jeremy Wates (EEB) wahrgenommen. 

 

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