Hautaufheller (SLP): Gift, das unter die Haut geht – jetzt Petition unterschreiben!

Afrika fordert eine Verschärfung des Minamata-Abkommens bezüglich quecksilberhaltiger Hautaufheller – Unterstütze diese Forderung mit deiner Unterschrift! >>

Laut dem Minamata-Abkommen sind sie verboten: Quecksilberhaltige Kosmetikprodukte, die über den Grenzwert von 1 ppm (parts per million) hinaus gehen. Das sind umgerechnet ein Quecksilberanteil von 0,0001 Prozent. Die neuesten Untersuchungen der Zero Mercury Working Group (ZMWG) machen allerdings deutlich, dass dieses Verbot nicht zieht. Der globale online-Markt von quecksilberhaltigen Kosmetikprodukten boomt. Einen besonders großen Anteil daran haben Hautaufheller (Skin Lightening Products, SLP). Darum sind besonders Women of Color von dem illegalen Handel mit giftiger Kosmetik betroffen. Der afrikanische Kontinent hat nun Vorschläge für eine Änderung des Minamata-Abkommens vorgelegt, um Konsument*innen besser zu schützen.

Rassistische Schönheitsideale, die krank machen

Gezielte Werbung, soziale Medien und Gruppenzwang bringen Menschen dazu, eurozentrischen Schönheitsstandards zu folgen. Die weiße Vorherrschaft der letzten Jahrhunderte und struktureller Rassismus haben dazu geführt, dass hellere Haut global grundsätzlich als ansehnlicher gilt. Quecksilber ist ein Stoff, der dieses Ideal bedient, da es wegen seiner Melanin-unterdrückenden Wirkung, die die Haut aufhellt. Das toxische Quecksilber wird zwar auch in Hautpflegeprodukten zur Behandlung von Altersflecken, Sommersprossen und Hautunreinheiten verwendet, die Forschungsergebnisse der Zero Mercury Working Group (ZMWG) bestätigen jedoch, dass hautaufhellende Produkte am häufigsten von People of Color genutzt werden. Dabei stehen Mädchen und Frauen aufgrund von genderbedingten Schönheitsidealen unter besonderem sozialen Druck. Sie werden gesellschaftlich stärker dazu konditioniert ihrem Körper einem als schön geltenden Standard anzupassen – zu welchem Preis auch immer.

Diese Schönheitsstandards schaden nicht nur der psychischen Stabilität und dem emotionalen Wohlbefinden der Nutzer*innen, sondern bergen auch ernsthafte Gesundheitsrisiken – nicht nur für Anwender*innen sondern auch für ihre Mitbewohner*innen, bzw. Menschen in der häuslichen Umgebung. Das enthaltende Quecksilber hat die Eigenschaft leicht zu verdampfen und verbreitet sich so ungehindert in der ganzen Wohnung. Es kann also sowohl über die Haut, als auch durch Einatmen oder über den Mund in den Körper gelangen.

Quecksilber ist ein Neurotoxin, das heißt, es schädigt das Nervensystem. Die langfristige Verwendung von mit Quecksilber versetzten Hautaufhellern kann Augen, Lungen, Nieren sowie das Verdauungs- und Immunsystem schädigen. Die regelmäßige Verwendung von quecksilberhaltigen Hautaufhellern verringert außerdem die Widerstandsfähigkeit der Haut gegen Bakterien- und Pilzinfektionen und kann zu Hautausschlägen, Hautverfärbungen und Fleckenbildung führen.

Die Gefahr von fehlender und Falsch-Information

Erschwerend kommt hinzu, dass die Informationen auf Verpackungen oft irreführend oder sogar falsch sind. Die Untersuchungen der ZMWG zeigen, dass die meisten entsprechenden Hautaufheller das enthaltende Quecksilber in den Inhaltsstoffen nicht auflisten. Proben wiesen jedoch einen eindeutigen Quecksilbergehalt über dem Grenzwert von 1 ppm nach. In anderen Fällen war das Herkunftsland auf dem Produkt nicht angegeben, der Name des*der Hersteller*in unklar, Weblinks schienen auf unsichere oder nicht verwandte Webseiten umzuleiten, oder die angegebene Telefonnummer war nicht mit dem*der Hersteller*in verbunden.

Der Bericht der ZMWG macht deutlich, dass es derzeit keine wirksamen Kontrollen gibt, um zu verhindern, dass schädliche und illegale quecksilberhaltige Hautaufheller hergestellt und online angeboten werden. Online-Plattformen entziehen sich ihrer Verantwortung, skrupellose Händler*innen daran zu hindern, illegale, mit Quecksilber versetzte Hautaufheller zu bewerben, zu vermarkten und zu verkaufen – auch in Ländern, die dem Übereinkommen beigetreten sind. Dies zeigt, dass eine deutliche, international koordinierte Reaktion erforderlich ist.

Vorschläge aus Afrika

Die nächste (fünfte) Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Abkommens (COP5) soll Ende Oktober 2023 in Genf stattfinden. Um der weiteren Herstellung und Verbreitung von giftigen Quecksilberprodukten entgegen zu wirken, hat die Afrikanische Region für die COP5 einen Änderungsvorschlag für das Abkommen vorgelegt. Dieser soll die bestehenden Bestimmungen des Abkommens ergänzen und verstärken und die Vertragsparteien verpflichten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von mit Quecksilber versetzten Hautaufhellern zu verringern:

  • Verbot der Herstellung und des Handels mit “quecksilberhaltigen Kosmetika”. Dies würde die derzeitige Formulierung ersetzen, die Kosmetika verbietet, die “mehr als 1 ppm Quecksilber” enthalten.
  • Einschränkung des Handels mit quecksilberhaltigen Hautaufhellern (SLP), einschließlich Verkauf, Verkaufsangebot, Marketing, Werbung und Auslage.
  • Koordinierung interministerieller, bilateraler und/oder regionaler Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung quecksilberhaltiger Hautaufheller.
  • Stärkung des öffentlichen Bewusstseins über die Gefahren von quecksilberhaltigen Hautaufhellern, insbesondere bei Ärzt*innen, Dermatolog*innen und Schönheitszentren sowie in der breiten Öffentlichkeit.

Die ZMWG geht davon aus, dass durch die Annahme der afrikanischen Änderung die Vertragsparteien ihre regionale und/oder globale Harmonisierung von Rechtsvorschriften, Durchsetzungsmaßnahmen, Normen und Kommunikationssystemen verbessern können, um die Vermarktung von mit Quecksilber versetzten Hautaufhellern zu verhindern. Eine solche Harmonisierung würde kostengünstigere Lösungen vereinfachen, erleichtern und beschleunigen und dazu beitragen, das produktbezogene Risiko für die Verbraucher*innen zu verringern. Die Annahme der Vorschläge soll auch die Verfahren zur Überwachung von Importen und Exporten vereinfachen (z. B. durch den Einsatz von Handtestgeräten) und die derzeitigen Doppelstandards beseitigen, die die Sicherheit der Verbraucher*innen nicht gewährleisten. Die ZMWG betont, dass vor allem in Ländern und Regionen mit begrenzten finanziellen und technischen Ressourcen die regionale Zusammenarbeit besonders wichtig sei.

Gemeinsam gegen eurozentrische Schönheitsnormen und eine schädliche Kosmetik- und Chemikalienindustrie

Trotz einiger Fortschritte sind die Online-Plattformen noch immer nicht ausreichend motiviert, die Legalität der verkauften Hautaufhellungsprodukten zu überprüfen. In Erwartung der notwendigen regulatorischen Reformen sind vermutlich konkrete ergänzende Schritte erforderlich, um die Vermarktung und den Verkauf von mit Quecksilber versetzten Hautaufhellern zu unterbinden. So werden beispielsweise freiwillige Vereinbarungen über den gegenseitigen Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit E-Plattformen von den Regierungen zunehmend in Erwägung gezogen.

Ein Verbot von giftigem Handel mit quecksilberhaltigen Kosmetika ist allerdings längst überfällig. Die Änderungsvorschläge der afrikanischen Region bieten kurzfristige Möglichkeiten die globale Bedrohung der Gesundheit von (besonders Schwarzen) Frauen und Mädchen anzugehen. Sie würden die derzeitigen Regulierungen ergänzen und stärken und dazu beitragen, Schlupflöcher zu schließen, die Werbung, Auslage und den wahllosen Verkauf von quecksilberhaltigen Hautaufhellern erlauben. Gleichzeitig sprechen wir uns als feministische Organisation dafür aus, den herrschenden Schönheitsidealen die Stirn zu bieten und verurteilen entsprechende Kampagnen von Kosmetik- und Chemikalienindustrie. Als zentraleuropäische, überwiegende weiße Organisation solidarisieren wir uns mit den betroffenen Women of Color und unterstützen die Vorschläge der afrikanischen Region für schärfere Maßnehmen gegen Herstellung und Handel quecksilberhaltige Kosmetika – für eine giftfreie Zukunft für alle.

 

Make Mercury added cosmetics History! Zur Petition der Zero Mercury Working Group >>

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