Chemisches Recycling? Kein Freifahrtschein für Schadstoffe!

Die EU-Kommission hat einen zweiten, überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Er soll festlegen, wie die EU-Länder den vorgeschriebenen Anteil an recyceltem Plastik in Plastikflaschen bestimmen, überprüfen und berichten. 

Wir von WECF sehen diesen Entwurf kritisch – aus unserer Sicht sind Umwelt- und Gesundheitsschutz darin nicht ausreichend gesichert.

Aus diesen Gründen haben haben unsere Expertinnen des Chemikalien Teams an der Konsultation der EU-Kommission teilgenommen. Unser Appell: Umwelt- und Gesundheitsschutz müssen im Zentrum der Überlegungen stehen.

Das Grundproblem: Über diese Richtlinie, die eigentlich nur der Umsetzung der SUPD dienen soll, wird das sogenannte „chemische Recycling“ in die EU-Gesetzgebung eingeführt. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa lehnen es ab, eine so weitreichende Änderung über einen nachgeordneten Gesetzestext zu verankern. Das chemische Recycling ist nämlich hoch umstritten.

Unter diesem Begriff versteht man Verfahren, die Plastik mithilfe chemischer Prozesse in seine Grundbestandteile zerlegen. Aus diesen Bestandteilen kann dann wieder neues Plastik hergestellt werden. Das klingt zunächst sinnvoll – in der Praxis sind diese Verfahren jedoch noch unausgereift. Sie verbrauchen sehr viel Energie, liefern bisher nur geringe Mengen an verwertbarem Material, und über dessen Reinheit gibt es keine verlässlichen Daten. Die Industrie hat bislang keine Informationen zur Belastung des Endprodukts mit Schadstoffen veröffentlicht. Meist muss das gewonnene Material mit Rohöl vermischt werden, um daraus neues Plastik herzustellen. Manche sprechen deshalb gar nicht von „Recycling“, sondern eher von „Wiedergewinnung“.

Zusätzlich schlägt die EU-Kommission vor, den Recyclinganteil in Plastikflaschen mit einem sogenannten „Massenbilanzierungsmodell“ zu berechnen. In der aktuellen Form wäre es damit jedoch nicht möglich, den tatsächlichen Recyclinganteil in einem einzelnen Endprodukt festzustellen. Außerdem fehlt Transparenz darüber, wie sich die einzelnen Materialbestandteile im Recycling- und Herstellungsprozess verteilen – und ob am Ende schädliche Chemikalien im fertigen Produkt landen. Fest steht schon jetzt: Bei diesen Verfahren entsteht Müll, der mit giftigen Substanzen belastet ist und ebenfalls entsorgt werden muss.

Unsere gesamte schriftliche Ausarbeitung zum Gesetzesentwurf auf Englisch  >>

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