Chemikaliensicherheit auf dem Prüfstand: Ergebnisse der BRS-Konferenz 2025
Ein Schritt vor, zwei zurück: Die wichtigsten Entscheidungen der Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konventionen in Genf
Genf, Schweiz, 12. Mai 2025
Autorin: Johanna Hausmann
Vom 28. April bis 9. Mai 2025 fand in Genf, Schweiz, die Konferenz drei Chemikalien-Konventionen – der Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konvention – statt. Mehr als 1.600 Teilnehmende kamen zusammen, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus 191 Ländern, UN-Organisationen, internationale Institutionen sowie Beobachtergruppen, so genannte Observer, wie NGOs. Unter dem Motto „Das Unsichtbare sichtbar machen“ haben die Vertragsparteien die Entwicklungen der drei Konventionen analysiert und Entscheidungen getroffen, die den Schutz von Umwelt und Gesundheit dienen, aber auch solche, die Schritte zurück sind.
WECF war ebenfalls als Observer vor Ort und an den Verhandlungen beteiligt. Darüber hinaus hat WECF mit einem Side Event gemeinsam mit anderen Organisationen und dem UN-Sonderberichterstatter für Chemikalien und Menschenrechte das Thema Gender, giftige Chemikalien und Menschenrechte unter die Lupe genommen.
Warum brauchen wir starke politische Vereinbarungen zu Chemikalien?
Gefährliche Chemikalien und Abfälle stellen selbst dann eine Bedrohung für unsere Gesundheit, die Umwelt und die Wirtschaft dar, wenn die Gefahren auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Viele moderne Produkte – von medizinischem Gerät über industrielle Werkzeuge bis hin zu Alltagsgegenständen – enthalten komplexe chemische Stoffe, darunter sogenannte persistente organische Schadstoffe (POPs), die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt sind. Trotz ihrer großen Zahl und ihrer weiten Verbreitung wurden bisher nur wenige dieser Stoffe umfassend auf ihre Sicherheit geprüft. Hinzu kommt, dass Abfälle häufig grenzüberschreitend transportiert werden, ohne dass transparent über ihren genauen Inhalt – einschließlich gefährlicher Substanzen – informiert wird.
Die weltweite Chemikalienproduktion wächst derzeit mit einer Rate von etwa 3,5 % pro Jahr und könnte sich bis 2030 verdoppeln. Ein großer Teil dieses Wachstums findet in Entwicklungs- und Schwellenländern statt. In Ländern wie China, Indien oder Nigeria können die gesundheitlichen Kosten durch Chemikalienexposition bis zu 1 % des Bruttoinlandsprodukts betragen. Menschen, die im informellen Sektor arbeiten, darunter besonders viele Frauen, sind besonders gefährdet und werden in dieser Rechnung oft nicht berücksichtigt.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, tagten die Vertragsparteien des BRS-Konventionen.
Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Vertrags-staatenkonferenz, COP, der einzelnen Konventionen?
Stockholm-Konvention
Die Stockholm-Konvention ist ein internationales Abkommen, beschlossen 2001 und seit 2024 in Kraft, zum Schutz von Mensch und Umwelt vor besonders gefährlichen Chemikalien, den sogenannten persistenten organischen Schadstoffen (POPs – Persistent Organic Pollutants). Ziel der Stockholm-Konvention ist das Verbot oder starke Einschränkung von besonders langlebigen, giftigen Chemikalien, die sich in der Umwelt und in Organismen anreichern.
Einige wichtige Ergebnisse der COP 2025:
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Weltweites Verbot für drei neue POPs (Persistant Organic Pollutions)
Chlorpyrifos, ein Pestizid, das bekanntermaßen die Gehirnentwicklung von Kindern schädigt – allerdings mit einer Vielzahl von zeitgebundenen Ausnahmen. Obwohl Chlorpyrifos in Annex A der Stockholm-Konvention aufgenommen wurde, erlaubt die Zahl der vereinbarten Ausnahmen faktisch die weitere Verwendung.Langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCAs), eine Untergruppe der sogenannten “forever chemicals” PFAS, und mittelkettige Chlorparaffine (MCPPs), die in Kunststoffen wie PVC verwendet werden. Für LC-PFCAs gibt es zahlreiche Ausnahmen z. B. in der Verwendung für Halbleiter in Ersatzteilen, für Ersatzteile in Schiffen mit Verbrennungsmotor und Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, deren Serienproduktion eingestellt wurde. Auch für MCCPs wurden zahlreiche Ausnahmen diskutiert, insbesondere zu MCCPs in Polyvinylchlorid (PVC) im Bausektor. Eine besondere Ausnahme gilt für die Verwendung von MCCPs in flexiblem PVC beispielsweise für den Bausektor, einschließlich der Instandhaltung von Gebäuden und anderen Bauwerken, sowie für die Herstellung von Drähten und Kabeln. Nicht verwendet werden dürfen MCPPs für PVC in Wohnräumen, z. B. für Bodenbeläge, Tapeten und Wandverkleidungen. Eine besondere Ausnahme gibt es auch in der Verwendung von MCCPs für manche Klebstoffe und Dichtstoffe.
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Hinzufügung einer gefährlichen, neuen Ausnahmeregelung für UV-328 – ein UV-Stabilisator, der als weltweit verbotener POP im Jahr 2023 aufgeführt ist.
Die neue Ergänzung erlaubt nun Verwendung von UV-328 in Flugzeugen. Diese kleine Textänderung kann potenziell weitreichende Auswirkungen haben, weil sie für bereits verbotene POPs neue Möglichkeiten für die Wiederaufnahme von Verhandlungen über zusätzliche Ausnahmen zur weiteren Verwendung eröffnet. Daher wird in der Entscheidung der COP betont, dass die Entscheidung zu UV-328 nicht zur gängigen Praxis werden darf.
MCCPs belasten die Umwelt weltweit. Sie werden im Menschen und sogar in der Muttermilch nachgewiesen. Sie stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Obwohl es sichere Alternativen gibt, hat die COP zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Das ist ein enttäuschendes Signal. Wir fordern, die Verwendung von MCCPs vollständig zu beenden und gefährliche Ersatzstoffe zu vermeiden zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. – Sascha Gabizon, Internationale Direktorin WECF
Basel-Konvention (BC)
Die Basel-Konvention ist ein internationales Abkommen, das den grenzüberschreitenden Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen regelt. Sie ist besonders relevant im Kampf gegen illegalen Abfallexport – etwa von Elektroschrott oder Plastikmüll – in Länder des globalen Südens.
Einige wichtige Ergebnisse der COP 2025:
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Für die Umsetzung des Übereinkommens wurde für den Zeitraum 2025–2031 ein strategischer Rahmen verabschiedet
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Ein neuer Aktionsplan wurde entwickelt, um die Zusammenarbeit der Länder zu stärken und Fortschritte messbar zu machen
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Die Definition von „Abfall“ wurde aktualisiert, um den Ländern eine bessere Rückverfolgung und Verwaltung von Abfällen zu ermöglichen
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Erste Schritte wurden unternommen, um Lösungen für die wachsende Herausforderung von Textilabfällen zu finden – ein besonders drängendes Problem in Entwicklungsländern
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Künftige Arbeiten zu Textilabfällen und Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von Regeln für den Handel mit Kunststoffabfällen
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Der Beginn einer Zusammenarbeit zwischen dem Übereinkommen und regionalen Partnern, die sich ebenfalls mit gefährlichen Abfällen befassen, wurde beschlossen, darunter das Bamako-Abkommen in Afrika und das Waigani-Abkommen im Südpazifik
Rotterdamer Übereinkommen
Die Rotterdam-Konvention ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden regelt. Ziel dieser Konvention ist es, Entwicklungsländer vor dem Import gesundheitsschädlicher Stoffe zu schützen. Sie basiert auf dem sogenannten „Prinzip der vorherigen Zustimmung“ (Prior Informed Consent – PIC): das heißt, der Export gefährlicher Chemikalien ist nur erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor ausdrücklich zugestimmt hat – nach umfassender Information über Risiken und sichere Handhabung. Die Konvention fördert so Transparenz und Entscheidungsfreiheit beim internationalen Chemikalienhandel. Annex III ist die zentrale Liste aller Chemikalien und Pestizide, die unter das Verfahren des PIC fallen. Diese wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Allerdings ist die Aufnahme neuer Stoffe oft politisch umstritten und wird von einzelnen Ländern (in der Regel aus wirtschaftlichen Interessen) blockiert. So auch beim COP 2025.
Was stand bei der COP der Rotterdam-Konvention 2025 zur Verhandlung?
Zur Verhandlung standen bei der Vertragsstaatenkonferenz der Rotterdam-Konvention vier neue Chemikalien, deren Aufnahme in den Annex III der Konvention in diesem Jahr durch das wissenschaftliche Gremium der Konvention (Chemical Review Committee, CRC) empfohlen wurde: Chlorpyrifos, Quecksilber, Methylbromid und Paraquat. Darüber hinaus wurden sechs bereits mehrfach vorgeschlagene Stoffe, über deren Aufnahme in den Annex III bei früheren COPs kein Konsens erzielt worden war, erneut geprüft. Dabei handelt es sich um Acetochlor, Carbosulfan, Chrysotilasbest, Iprodion – und zwei besonders gefährliche Pestizidformulierungen, Fenthion und Paraquat.
Wichtige Ergebnisse
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Es wurden leider nur zwei Stoffe neu gelistet: Die COP stimmte zu, zwei neue Pestizide – Fenthion und Carbosulfan – in das PIC-System aufzunehmen, nachdem sie zehn bzw. sieben Jahre lang auf der Tagesordnung gestanden hatten.
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Obwohl es sichere Alternativen gibt, werden auch nach der COP beispielsweise in einigen Ländern Chlorpyrifos-haltige Präparate u. a. als Insektizid, zur Desinfektion im Haushalt und im medizinischen Bereich weiterhin eingesetzt. Das Präparat selbst wird jedoch oft nicht in diesen Ländern hergestellt, sondern aus z. B. Indien importiert. Chlorpyrifos schädigt die Entwicklung von Kindern.
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Nicht zum Zuge kam ein Vorschlag Kasachstans, der vorsah, Tagesordnungspunkte nach drei erfolglosen Sitzungen als abgeschlossen zu streichen – etwa wie im Fall von Chrysotilasbest, dessen Aufnahme in Anhang III bereits zum zehnten Mal blockiert wurde. Nach kontroverser Debatte zog Kasachstan den Vorschlag jedoch wieder zurück.
Weitere Informationen zur COP der BRS-Konventionen:
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IPEN Quick Views (in Englisch) zur COP der Basel-, Rotterdam-, Stockholm Konvention 2025
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Weitere Informationen zur BRS COP von IPEN in Englisch
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WECF et al., Side Event zu Gender, Chemikalien und Menschenrechte
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Ein ausführlichen Report zu den Ergebnissen der COP findet sich bei HEJSupport
