Ausschuss für die Einhaltung der Aarhus Konvention: “Rechte dürfen nicht aufgrund von Covid-19 reduziert oder beschnitten werden”

Die Aarhus Konvention ist ein rechtsverbindliches Instrument der VN Wirtschaftskommission für Europa, das der Öffentlichkeit breite und konkrete Rechte auf Beteiligung, auf Zugang zu Informationen und auf Zugang zu Gerichten im Umweltbereich einräumt. Nun setzt das Compliance Committee für die Einhaltung der Aarhus Konvention ein eindeutiges Statement zum Schutz der Menschenrechte.

Am 2. September 2020 veröffentlichte der Ausschuss für die Einhaltung der Aarhus Konvention eine Erklärung bezüglich der Covid-19 Pandemie. In dieser Erklärung zeigt sich der Ausschuss besorgt, dass die Vertragsparteien der Konvention versuchen könnten, Einschränkungen der durch die Konvention garantierten Rechte mit dem Hinweis auf die Gefahr durch die Covid-19 Pandemie, bzw. die Notwendigkeit einer raschen wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie, rechtfertigen könnte.

Der Ausschuss der Aarhus-Konvention stellt klar, dass die Konvention während der Pandemie und in der anschließenden Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs in vollem Umfang und mit gleicher Kraft gilt und dass die in der Konvention festgelegten verbindlichen Rechte nicht reduziert oder beschnitten werden können.

Daher können die Vertragsparteien keine Einschränkung der in der Konvention festgelegten Rechte unter Berufung auf Covid-19 oder die Notwendigkeit einer raschen wirtschaftlichen Erholung aufgrund der Folgen der Pandemie entschuldigen.

Der regionale Zusammenschluss von UmweltNGOs European ECO-Forum hatte sich bereits mit der aktuellen Situation befasst und darauf hingewiesen, dass einige Aarhus-Vertragsstaaten Maßnahmen eingeführt hatten, die die Rechte der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ernsthaft beeinträchtigten und einschränkten.

Diese Erklärung war dringend erforderlich

Wir begrüßen die Stellungnahme des Ausschusses für die Einhaltung der Konvention und halten sie für absolut richtig und wichtig. Einschränkungen wären mit Risiken und Rückschlägen verbunden. Wenn Beschränkungen auferlegt würden, bestünde die Gefahr, dass dies eine Kettenreaktion auslösen und keine Vertragspartei das Übereinkommen einhalten würde. Die Pandemie wird noch lange andauern und die Vertragsparteien betreffen. Die Vertragsparteien müssen sicherstellen, dass sie trotz Covid-19 alle Rechte der Konvention garantieren können. Festgelegte Ziele, wie die Agenda 2030, müssen erreichbar bleiben.

Die in der Konvention festgelegten Rechte sind in einer demokratischen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung und fördern die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte in Umweltangelegenheiten. Eine Einschränkung dieser Rechte wäre inakzeptabel.

 

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