Stellungnahmen der Treaty Alliance Deutschland zu den Entwürfen für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

Unter dem Dach des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung haben sich knapp 20 Nichtregierungsorganisationen und Netzwerke zur Treaty Alliance Deutschland zusammengeschlossen, um die Arbeit an einem UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte voranzubringen und die Bundesregierung zur konstruktiven Mitarbeit aufzufordern. Hier sind die aktuellen Stellungnahmen der Treaty Alliance Deutschland zu diesem Prozess aufgeführt.

Vom Lieferkettengesetz zu einem internationalen Level Playing Field

Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum dritten überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Third Revised Draft«)

Im Jahr 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe den Auftrag, ein internationales Abkommen zum Schutz von Menschenrechten im globalen Wirtschaftsverkehr zu entwerfen. Seitdem verhandelt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von Regierungen jährlich über den aktuellen Stand des Entwurfs. Auch Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden nehmen an den Tagungen teil. Der nun vorgelegte dritte überarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für die Verhandlungen während der siebten Tagung der Arbeitsgruppe vom 25. bis 29. Oktober 2021 in Genf.

Wichtiger Schritt für die menschenrechtliche und ökologische Ausrichtung der Weltwirtschaft

Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum zweiten überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Second Revised Draft«)

Im August 2020 hat die ecuadorianische Verhandlungsleitung einen überarbeiteten Entwurf des völkerrechtliches Abkommens zur menschenrechtlichen Regulierung von globalen Wirtschaftsaktivitäten veröffentlicht („Second Revised Draft“). Dieser hat gegenüber Vorgängerversionen an Stringenz und Klarheit gewonnen und bildet die Grundlage für substantielle Verhandlungen während der sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe vom 26. bis 30. Oktober 2020.