Europäische Woche gegen Krebs – und die EU lockert die Richtlinien für krebserregende Stoffe in Kosmetik
Brüssel/München, 03. Juni 2025
Vom 25.-31. Mai fand die Europäische Woche gegen Krebs statt. Kurz zuvor, am 16. Mai, veranstaltete die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission (GD GROW) einen „Reality Check Workshop“, um mögliche Vereinfachungen des Chemikalienrechts zu diskutieren. Dabei wurde auch die Verordnung über kosmetische Mittel diskutiert (CPR – Cosmetic Product Regulation).
Die vorgelegten Vorschläge sorgen für Besorgnis
Krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR – „carcinogenic, mutagenic, and toxic to reproduction“) könnten künftig leichter in Kosmetika und Körperpflegeprodukten zugelassen werden. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass CMR-Stoffe künftig nur dann verboten werden sollten, wenn sie über die Haut aufgenommen werden. Bisher waren sie auch dann verboten, wenn sie über den Atem oder den Mund aufgenommen werden können. Diese Lockerung würde die Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen zum Beispiel durch Produkte wie Zahnpasta, Mundwasser oder Deospray erhöhen.
Frauen und weiblich gelesene Menschen besonders betroffen
Aufgrund gesellschaftlicher Geschlechterbilder sind Frauen und weiblich gelesene Menschen nach wie vor einer größeren Menge Kosmetika ausgesetzt. Da Frauenkörper außerdem durchschnittlich einen höheren Fettanteil haben und viele dieser bedenklichen Substanzen fettlöslich sind, reichern weibliche Körper mehr Chemikalien an. Dadurch ist die Belastung von Frauen, aber auch ungeborener Kinder, die während der Schwangerschaft dem Chemikaliencocktail der Mutter ausgesetzt sind, besonders kritisch. Sie sind von den Risiken durch die vorgeschlagene Lockerung der gesetzlichen Vorgaben für die Sicherheit kosmetischer Produkte besonders betroffen. Untersuchungen von WECF France zeigen, dass auch die aktuell geltenden Bestimmungen keinen ausreichenden Schutz vor bedenklichen Chemikalien bieten. Zu viele kosmetische Produkte – von Sonnencremes bis zu getönten Tagescremes – enthalten Substanzen, die für die menschliche Gesundheit bedenklich sind. Diese Substanzen können über Jahre hinweg im Körper gespeichert werden und das Risiko für Erkrankungen wie z.B. Krebs erhöhen.
Endokrine Disruptoren in Kosmetika können Krebs begünstigen
Einige der kritischen Substanzen wirken nicht direkt krebserregend, sondern stören das körpereigene Hormonsystem und begünstigen dadurch die Entwicklung von hormonsensiblen Krebserkrankungen. Brustkrebs, Eierstockkrebs oder Prostatakrebs zählen zu den hormonell beeinflussten Krebsarten und können von hormonell wirksamen Chemikalien, begünstigt werden. Diese sogenannten endokrinen Disruptoren oder EDC können beispielsweise Östrogene nachahmen oder ihre Wirkung blockieren. Zu den problematischen Substanzen gehören die Konservierungsstoffe aus der Gruppe der Parabene. Butylparabene und Ethylparabene sind in Kosmetika verboten, die im Windelbereich zum Einsatz kommen, können aber nach wie vor in Shampoos, Lotionen, Tagescremes, Badezusätzen eingesetzt werden. Auch die UV- Filter Octocrylene, Benzophenone 3 und Benzophenone 4 stehen im Verdacht östrogenähnliche Effekte zu haben und werden trotz verfügbarer unbedenklicher Alternativen in Kosmetika eingesetzt. Regulierung und gender-sensible Datengrundlagen zum Schutz vor Krebs Die hormonstörende Wirkung von bestimmten UV-Filtern war lange nicht bekannt und wurde erst mit der Zeit festgestellt. Viele Chemikalien, die in Kosmetika und Alltagsprodukten zum Einsatz kommen, werden erst nach und nach auf hormonstörende Effekte untersucht. Basis für diese Untersuchungen der Auswirkungen auf die Gesundheit sind häufig Männerkörper mit ihrem Hormonsystem als Standard. Darum ist ein präventiver Ansatz bei der Chemikalienregulierung genauso wichtig, wie gender-sensible Datengrundlagen für ihre Risiko-Bewertung. Anstatt die Bedingungen für die Verwendung von potenziell karzinogenen Stoffen in Kosmetika aufzuweichen, sind strengere Regulierungen nötig um Menschen, Tiere und Pflanzen vor hormonstörenden Chemikalien zu schützen. Durch eine Harmonisierung der Verordnung für kosmetische Mittel mit anderen Regelungswerken in Bezug auf Chemikalien kann eine Vereinfachung erreicht werden, ohne potenziell gesundheitsschädigende Deregulierung zu betreiben.
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Weitere Informationen
Broschüre zu Brustkrebs und Umwelteinflüssen: Brustkrebs & Umwelteinflüsse als PDF | WECF
Informationen über EDCs: Schutz vor Hormongiften (EDCs) | WECF
Kommentar zum 5-Punkte-Plan zu EDCs der Bundesregierung: Besserer Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs) | WECF
Materialien für eine gendergerechte Chemikalienpolitik: ChemFem | WECF
Kontakt
Dr. Simona Zimmermann
Projektmanagerin Chemikalien & Gesundheit
Women Engage for a Common Future e.V.
simona.zimmermann@wecf.org