Eine für alle Chemikalien: CLP-Verordnung – was ist das?

CLP? Nie gehört? Damit seid ihr nicht allein: CLP steht für Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures. Oder auf Deutsch für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ist eine EU-Chemikalienverordnung, die eine wichtige, wenn auch noch etwas versteckte Rolle spielt, wenn es um den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen und giftigen Chemikalien geht.

Jetzt wird die CLP-Verordnung überarbeitet und kann maßgeblich zu einem bessern Schutz vor und einer strengeren Anwendung von schädlichen Substanzen beitragen. Wir von WECF haben an der Konsultation teilgenommen und unsere Forderungen formuliert, um zu einem möglichst starken Regelwerk beizutragen. >> Hier könnt ihr den gesamten Fragenkatalog einsehen

Automatische Regulierungsmaßnahmen durch die neue CLP

Ein Schlüsselaspekt der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ist das Prinzip “ein Stoff – eine Bewertung”. Die Idee der Reform der CLP Verordnung ist nun, dass die Diskussionen und Entscheidungen über gefährliche Eigenschaften von Stoffen, die derzeit in verschiedenen Foren geführt und getroffen werden – je nachdem, ob der Stoff unter REACH, Lebensmittelverpackungen, Pestizide, Biozide oder eine andere Kategorie fällt – künftig alle unter dem Dach von CLP stattfinden. Sobald ein Stoff unter CLP eingestuft ist, werden automatisch Regulierungsmaßnahmen eingeleitet.

Chancen einer neuen CLP: neue Gefahrenklassen und Kriterien – wie zum Beispiel: “hormonell wirksam”

Ein großer Vorteil einer neuen CLP ist, dass neue Gefahrenklassen aufgenommen werden können, auf die Firmen dann ihre Chemikalien testen und ihre Produkte dementsprechend kennzeichnen müssen. Die jetzigen Kategorien wie, krebserregend, reproduktionstoxisch, erbgutverändernd, wassergefährdend, sensibel für Haut und Atemwege, könnten durch Eigenschaften wie endokrin wirksam (EDCs), persistent, bioakkumulativ und toxisch/sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (PBT/vPvB) und persistente, mobile und toxische/sehr persistente und sehr mobile Stoffe (PMT/vPvM) erweitert werden. Mit diesen zusätzlichen Kategorien könnte mehr Transparenz und ein breiterer gesundheitlicher Schutz gewährleistet werden.

Die Europäische Kommission und weitere Komitees arbeiten gerade an einer Rechtsgrundlage für weitere Kategorien. Was aus der Konsultation aufgenommen wird, ist voraussichtlich im Sommer 2022 zu erfahren, wenn die Europäische Kommission ihre Überarbeitung vorlegt. Danach wird der Vorschlag im EU-Parlament und Ministerialrat erörtert und anschließend angenommen.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Ausstieg

Wir begrüßen die Überarbeitung der CLP-Verordnung und die Aufnahme der neuen Kriterien und Gefahrenklassen. Besonders wichtig ist für uns:

  • Die Festlegung von Klassifizierungen für EDCs, PBTs/vPvBs und PMTs/vPvMs. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Ausstieg aus diesen Chemikalien.
  • Die Erhöhung der Transparenz von chemischen Inhaltsstoffen und gefährlichen Eigenschaften in den Lieferketten, aber auch für alle Vebraucher*innen, damit diese informierte Kaufentscheidungen treffen können.

Laut ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur, soll CLP „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten.“ Die Verordnung ist rechtlich bindend und hat direkten Einfluss auf alle Wirtschaftszweige, indem sie zu einer ordnungsgemäßen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Chemikalien verpflichtet. Wir von WECF werden darauf achten.

 

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